Corona-Steuerhilfegesetz muss für effektive und effiziente Unterstützung der Unternehmen in der Krise sorgen!

Zusammen mit fast 40 Verbänden fordert der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie, dass Verluste, die den Unternehmen aufgrund der Corona-Krise entstehen, schon jetzt mit den Gewinnen aus dem Vorjahr verrechenbar sein sollen.

26.05.2020

Die bisherigen Schritte des Finanzministeriums müssten nachgebessert werden. In einem eindringlichen Appell an Bundesfinanzminister Scholz und Wirtschaftsminister Altmaier heißt es:

„Mittelständische Unternehmen werden allein in diesem Jahr erhebliche Verluste im zweistelligen Millionenbereich erleiden, denen ein pauschaler prozentualer Verlustausgleich mit einer Höchstgrenze von einer Million Euro nicht gerecht wird. Es muss darüber hinaus zeitnah eine gesetzliche Ausweitung des Verlustabzugs erfolgen, so dass alle Corona-Verluste der Unternehmen vollständig steuerlich berücksichtigt werden. Der Verlustrücktrag sollte dazu zeitlich auf mehr als ein Jahr ausgedehnt und das Rücktragsvolumen deutlich angehoben werden. Außerdem sollte die sogenannte Mindestbesteuerung temporär aufgehoben werden, so dass ein Verlustvortrag in den folgenden Jahren unbeschränkt möglich ist.“

Zur dpa-Meldung vom 26. Mai 2020